Situation:
Die Urlaubszeit hat begonnen. Sollte es Sie für ein paar Wochen in die Ferne ziehen, denken Sie vorher noch daran, was Sie zurücklassen: Ihre Wohnung!
Mietvertrag und Hausordnung haben keinen Urlaub!
Miete und Betriebskosten müssen weiterhin pünktlich bezahlt werden, was mit einer Einzugsermächtigung kein Problem sein dürfte.
Aber auch die Hausordnung macht vor dem Urlaub nicht Halt: Verpflichtungen, wie Treppenreinigung müssen auch während Ihres Urlaubs erfüllt werden. Am besten, Sie tauschen den Putztermin mit dem Nachbarn.
Der Mieterverein Brandenburg weist außerdem auf folgendes hin:
In Not- und Havariefällen, die leider ebenfalls keine Rücksicht auf Ihren Urlaub nehmen, muss Ihre Wohnung zugänglich sein! Sie brauchen dem Vermieter keinen Schlüssel zu geben, müssen ihn aber informieren, wo der Schlüssel hinterlegt ist, falls er benötigt wird (Nachbarn, Verwandte, Bekannte).
Achten Sie darauf, dass Fenster und Türen geschlossen, Wasseranschlüsse gesperrt und Stecker von Elektrogeräten herausgezogen sind! Sie haben nämlich die Pflicht, zumindest vorhersehbare Schäden in der Wohnung zu verhindern.
Prüfen Sie, ob Rechnungen für Telefon, Strom o.ä. vor dem Urlaub bezahlt sind. Es könnte sonst sein, dass Sie nach der Rückkehr eine böse Überraschung erleben und z. B. das Telefon nicht mehr benutzen können, weil der Anschluss gesperrt ist.
Bitten Sie Nachbarn oder Freunde, von Zeit zu Zeit nach dem Rechten zu sehen. Hier ist besonders wichtig, dass der Briefkasten regelmäßig geleert wird. Überfüllte Briefkästen sind bekanntlich nicht selten eine "Einladung" für unerwünschte Besucher.
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, einen Postnachsendeauftrag zu stellen. Das Formular gibt es in jedem Postamt. Damit sind Sie während des Urlaubs selbst informiert , und die Bekannten entlastet.
Das gilt natürlich für den Sommer- und den Winterurlaub!
Wir wünschen gute Erholung!